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Entlastungsbetrag:

Bereits ab Pflegestufe 1

Werden Sie oder ein Angehöriger zuhause gepflegt, kann der sogenannten Entlastungsbetrag in Anspruch genommen werden – auch schon bei Pflegestufe 1.

Der monatliche Entlastungsbetrag liegt bei allen Pflegestufen bei 

125 Euro. 

Ab Pflegegrad 2 können Sie auch bei der Pflegekasse die stundenweise Verhinderungspflege beantragen oder bis zu 40% der Pflegesachleistungen nutzen. 

Unsere Unterstützung wird also, je nach gewünschter Häufigkeit, komplett von Ihrer Krankenkasse übernommen - ohne Zuzahlung!

 

Durch die Zertifizierung nach § 45a SGB XI ist es uns möglich für Sie die Abrechnung mit Ihrer Krankenkasse zu übernehmen. So entsteht für Sie kein unnötiger Verwaltungsaufwand.

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