top of page
Entlastungsbetrag:
Bereits ab Pflegestufe 1
Werden Sie oder ein Angehöriger zuhause gepflegt, kann der sogenannten Entlastungsbetrag in Anspruch genommen werden – auch schon bei Pflegestufe 1.
Der monatliche Entlastungsbetrag liegt bei allen Pflegestufen bei
125 Euro.
Ab Pflegegrad 2 können Sie auch bei der Pflegekasse die stundenweise Verhinderungspflege beantragen oder bis zu 40% der Pflegesachleistungen nutzen.
Unsere Unterstützung wird also, je nach gewünschter Häufigkeit, komplett von Ihrer Krankenkasse übernommen - ohne Zuzahlung!
Durch die Zertifizierung nach § 45a SGB XI ist es uns möglich für Sie die Abrechnung mit Ihrer Krankenkasse zu übernehmen. So entsteht für Sie kein unnötiger Verwaltungsaufwand.
bottom of page